
Gemeinnützigkeit
Negativattest Regierungsbezirk Arnsberg
Zur Erteilung des nebenstehenden Negativattestes wurde geprüft, ob es sich beim Seniorenglück e.V. um einen Idealverein nach §21 BGB oder einen wirtschaftlichen Verein nach §22 BGB handelt.
Zur Erteilung des nebenstehenden Negativattestes wurde geprüft, ob es sich beim Seniorenglück e.V. um einen Idealverein nach §21 BGB oder einen wirtschaftlichen Verein nach §22 BGB handelt.
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