Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat – wenn vorhanden – und die Mitgliedversammlung. Über weitere einzurichtende Organe entscheidet die Mitgliedversammlung.
Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Beirat wählen, der aus mindestens zwei, höchstens fünf Mitgliedern besteht. Die Amtszeit des Beirates endet mit dem Ablauf der ordentlichen Mitgliedversammlung, die über das zweite Geschäftsjahr nach dem Datum der Bestellung des Beirates beschließt.
In der Verantwortung des Beirates liegt die Diskussion über außergewöhnliche Vereinsangelegenheiten, die jedoch keine außerordentliche Mitgliedversammlung notwendig machen. Der Beirat hat ausschließlich – neben den weiteren in dieser Satzung genannten Funktionen – eine beratende und unterstützende Funktion.
Die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von höchstens 2 mal 2 Jahren gewählten Prüfer/in, überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.
Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; über das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten.
Diese Satzung tritt mit der Eintragung des Vereins im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dortmund in Kraft. Künftige Satzungsänderungen sind vor Eintragung dem zuständigen Finanzamt zur Stellungnahme vorzulegen.
Hier können Sie sich die Satzung als PDF-Datei